Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll, zögern Sie nicht, uns zu informieren.
Wir möchten Sie für Ihre Unterstützung belohnen. Wenn Ihr Hinweis zu einem erfolgreichen Abschluss führt, erhalten Sie von uns 10 Prozent der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (exklusive Mehrwertsteuer).
Um in den Genuss Ihrer Tippgeber-Prämie zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zunächst sollte MEENTS-Immobilien noch keine Kenntnis von den Verkaufsabsichten haben. Zudem darf kein Maklerauftrag bestehen, und das betreffende Objekt sollte bislang nicht beworben worden sein. Falls Sie also jemanden aus Ihrem Umfeld, sei es aus dem Freundes-, Verwandten- oder Bekanntenkreis, kennen, der darüber nachdenkt, seine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, sollten Sie nicht zögern und sofort handeln. Die Immobilien, um die es geht, können sich sowohl im gesamten Bundesgebiet als auch im europäischen Ausland befinden. Aufgrund unserer Mitgliedschaft im Immobilienverband Deutschland (IVD) profitieren wir von einem umfangreichen Netzwerk zuverlässiger Maklerkontakte, die weltweit tätig sind.
Bitte senden Sie uns die Ihnen vorliegenden Informationen über das Objekt, den Eigentümer sowie Ihre eigenen Kontaktdaten über unser Kontaktformular. Je detaillierter Ihre Angaben sind, desto besser können wir Ihnen helfen. Ihre umfassenden Informationen sind für uns von großem Wert und tragen dazu bei, dass wir schnell auf Ihre Meldung reagieren können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Bitte beachten Sie, dass wir nur Objekte in Betracht ziehen können, die noch nicht in unserer Kartei erfasst sind. Des Weiteren sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor bereits von einem anderen Tippgeber genannt wurden. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, bestimmte Objekte abzulehnen, wenn sie unseren Kriterien nicht entsprechen.
Erfüllt die von Ihnen vorgeschlagene Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir umgehend den jeweiligen Besitzer kontaktieren. Die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss steigen erheblich, wenn Sie als Tippgeber den Eigentümer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten informiert haben. Wir empfehlen Ihnen daher, vorab die Zustimmung des Besitzers einzuholen und ihn über unsere Kontaktaufnahme zu informieren.
Erfüllt die von Ihnen vorgeschlagene Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir umgehend den jeweiligen Besitzer kontaktieren. Die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss steigen erheblich, wenn Sie als Tippgeber den Eigentümer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten informiert haben. Wir empfehlen Ihnen daher, vorab die Zustimmung des Besitzers einzuholen und ihn über unsere Kontaktaufnahme zu informieren.
Zusätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie, wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, automatisch eine Kopie Ihrer übermittelten Daten erhalten. Sollten Sie sich entscheiden, uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp zukommen zu lassen, so erhalten Sie von uns ebenfalls eine schriftliche Bestätigung Ihrer Hinweise.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die aufgrund beruflicher Standesregeln keine Prämien annehmen dürfen – wie beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberater – von dieser Tippgeber-Prämie ausgeschlossen sind. Wir sind jedoch dennoch sehr dankbar für alle wertvollen Hinweise, die wir aus diesem Personenkreis erhalten können.
